Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das
Studio „HORIFUNE Irezumi“
Betreiber &
Vertragspartner:
HORIFUNE Irezumi
Inhaber: Mirko Linke
Alte Dorfstr. 82
88662 Überlingen
E-Mail: horifune-irezumi@gmx.de
Stand: 2026
§ 1 Geltungsbereich & Allgemeines
(1) Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Anfertigung von Tätowierungen (inklusive traditioneller japanischer Tätowierkunst/Tebori) sowie alle damit verbundenen
Dienstleistungen zwischen dem Studio HORIFUNE Irezumi, Inhaber Mirko Linke (nachfolgend „Studio“), und seinen Kunden.
(2) Mit der Vereinbarung eines Termins und der Unterzeichnung der Einverständniserklärung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil an.
§ 2 Terminvereinbarung, Anzahlung &
Ausfallhonorar
(1) Für die
Planung, aufwendige Konzeptionierung und feste Bereitstellung der exklusiven Arbeitszeit wird bei der Terminvereinbarung eine verbindliche Anzahlung in Höhe von 300,00 EUR fällig. Die Erbringung von Vorleistungen (z. B.
Entwurfszeichnungen) sowie die feste Reservierung von Terminen erfolgen erst nach vollständigem Eingang dieser Anzahlung.
(2) Die Anzahlung in Höhe von 300,00 EUR verbleibt während der gesamten Projektlaufzeit als Sicherheit beim Studio und wird ausnahmslos erst am letzten Termin des gesamten
Tätowierprojekts mit dem finalen Gesamtpreis verrechnet.
(3) Strikte Absagefrist und
Verfall der Anzahlung: Absagen, Verschiebungen oder Änderungswünsche zu einem vereinbarten Termin müssen dem Studio mindestens 3 Tage (72 Stunden) vor dem vereinbarten
Behandlungstermin schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden.
(4) Erfolgt die Absage oder Verschiebung nicht mindestens 3 Tage vor dem Termin oder erscheint der Kunde ohne vorherige Absage nicht, verfällt die Anzahlung in Höhe von 300,00 EUR sofort und
vollständig. Die Anzahlung wird in diesem Fall als pauschaliertes Ausfallhonorar für die freigehaltene Studiozeit und den Verdienstausfall einbehalten.
(5) Härtefall-Regelung: Der Verfall der Anzahlung bei einer
Fristunterschreitung von weniger als 3 Tagen gilt ausdrücklich unabhängig vom Grund der Absage und gilt explizit auch im
Krankheitsfall (inklusive Vorlage eines ärztlichen Attests) oder bei sonstigen unverschuldeten Ereignissen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Studio kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist. Für die Fortführung des Projekts und die Vereinbarung neuer Termine ist nach einem Verfall eine erneute Anzahlung von 300,00 EUR zu leisten.
§ 3 Ablehnungsrecht & Bedingungen der
Ausführung
(1) Das
Tätowieren stellt rechtlich eine Körperverletzung dar, in die der Kunde vorab schriftlich einwilligen muss. Das Studio führt Arbeiten unter Einhaltung strengster hygienischer Vorgaben des zuständigen
Gesundheitsamtes aus.
(2) Das Studio behält sich das Recht vor, die Durchführung einer Tätowierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt zwingend bei:
-
Erkennbarem Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss (insb. Blutverdünner) des Kunden am Tattootag.
-
Bestehender Schwangerschaft oder während der Stillzeit.
-
Kunden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Tätowierungen werden grundsätzlich erst ab der gesetzlichen Volljährigkeit
durchgeführt).
-
Motivwünschen, die rassistische, rechtsradikale, diskriminierende oder gesetzeswidrige Inhalte darstellen.
§ 4 Pflichten des Kunden (Gesundheit &
Aufklärung)
(1) Der Kunde
ist verpflichtet, das Studio vor Beginn des Tätowierprozesses wahrheitsgemäß über bestehende Allergien (z. B. gegen Desinfektionsmittel, Metalle), chronische Erkrankungen (z. B. Diabetes,
Bluterkrankheit, Hepatitis, HIV, Epilepsie) sowie die regelmäßige Einnahme von Medikamenten zu informieren.
(2) Die Verwendung von betäubenden Salben oder Cremes vor dem Termin ist ohne vorherige, ausdrückliche Absprache mit dem Tätowierer strengstens untersagt, da diese die Hautbeschaffenheit negativ
verändern können.
§ 5 Schmerzbedingter Abbruch &
Sitzungshonorar
(1) Wird eine
Tätowiersitzung auf Wunsch des Kunden schmerzbedingt oder aus sonstigen persönlichen Gründen vorzeitig abgebrochen oder unterbrochen, bleibt der Anspruch des Studios auf die Vergütung der bis dahin
erbrachten Arbeitszeit bzw. der für diesen Tag vereinbarten Sitzungspauschale in voller Höhe bestehen.
(2) Die Kosten für die Fertigstellung des Motivs in einem Folgetermin trägt der Kunde.
§ 6 Preise, Nachstechen &
Zahlungsbedingungen
(1) Die
Preise für Tätowierungen werden entweder als Festpreis für das Gesamtmotiv oder als Sitzungs-/Stundensatz individuell vereinbart. Alle Preise sind unmittelbar nach Beendigung der jeweiligen Sitzung
vor Ort in bar zu
entrichten. Ratenzahlung oder Zahlung auf Rechnung ist ausgeschlossen.
(2) Ein Anspruch auf kostenfreies Nachstechen besteht innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung des Tattoos nur dann, wenn der Farbverlust auf einen Fehler des Studios zurückzuführen ist. Die
Kosten für ein Nachstechen trägt der Kunde selbst, wenn der Mangel durch nachweislich mangelhafte Aftercare (z. B. unzureichende Pflege, Kratzen, vorzeitige Solarien- oder Saunabesuche) verursacht
wurde.
§ 7 Urheberrecht & Nutzungsrechte
(1) Das
Urheberrecht sowie die exklusiven Rechte an Entwürfen, Zeichnungen, Custom-Designs und der fotografischen Dokumentation der fertigen Tätowierung verbleiben ausschließlich beim Inhaber des
Studios.
(2) Das Studio ist berechtigt, Fotos und Videos der angefertigten Tätowierung zu Zwecken der Eigenwerbung und Dokumentation auf seiner Website sowie auf Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen,
sofern der Kunde dem nicht vorab ausdrücklich in Textform widerspricht.
§ 8 Haftungsausschluss
(1) Das
Studio haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden (z. B. Sachschäden an Kleidung durch Farbe) haftet
das Studio nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für gesundheitliche Komplikationen, Infektionen oder Entzündungen, die durch unsachgemäße Pflege des Kunden nach Verlassen des Studios entstehen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist 88662 Überlingen.
(3) Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen undurchgeführt und unberührt (Salvatorische Klausel).